Das Verfassungsgericht in Nordrhein-Westfalen hat das neue Kommunalwahlrecht, das von CDU, SPD und Grünen beschlossen wurde, für verfassungswidrig erklärt. Dieses Urteil lobt Dietmar Meier, der als Bürgermeisterkandidat seine Partei vor Ort anführt, ausdrücklich. Die FDP hatte gemeinsam mit anderen Klage eingereicht und nun Recht bekommen. Das Gericht stellte fest, dass die geplante Regelung große Parteien begünstigt und kleinere systematisch benachteiligt hätte. „Damit wäre der Grundsatz der Wahlgleichheit verletzt worden”, kritisiert Meier.
„Jede Stimme muss den gleichen Einfluss auf die Sitzverteilung haben, unabhängig davon, für welche Partei sie abgegeben wird“, erklärt FDP-Bürgermeisterkandidat Dietmar Meier. „Wenn das Wahlrecht systematisch verzerrt, was die Bürgerinnen und Bürger wirklich gewählt haben, leidet das Vertrauen in unsere Demokratie. Gut, dass dies gestoppt wurde.”
Die geplante Änderung im Zählverfahren hätte ausgerechnet dort, wo politische Entscheidungen besonders bürgernah sind, zu einem unfairen Ergebnis geführt. Die FDP begrüßt das Urteil ausdrücklich. Es schütze die Chancengleichheit im demokratischen Wettbewerb und sorge für eine faire Repräsentation im Stadtrat. Dietmar Meier betont: „Demokratie funktioniert nur, wenn alle politischen Stimmen Gehör finden. Dafür stehen wir.”