Einige Mitglieder der Moerser FDP haben am Mittwoch gegen das neue Infektionsschutzgesetz Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht erhoben. „Maßnahmen wie die Ausgangssperre sind weder geeignet noch verhältnismäßig“, sagt FDP-Bundestagskandidat Dr. Michael Terwiesche. Der promovierte Jurist zeigt sich äußerst bestürzt über die erlassenen Vorgaben: „Dass die Bundesregierung solche schweren Eingriffe die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger forciert hat, ist erschütternd. Eine detaillierte Prüfung durch unser höchstes Gericht ist zwingend notwendig“, stellt Terwiesche fest. Mit ihm zusammen haben auch der Moerser FDP-Landtagskandidat, Constantin Borges und der Vorsitzende der örtlichen Jungen Liberalen, Henrik Stachowicz, Klage eingereicht.
„Grundrechte zu verteidigen ist ein urliberaler Auftrag. Auch in schweren Zeiten und Krisen müssen die unumstößlichen Rechte der Bevölkerung garantiert sein“, sagt Constantin Borges. „Konkret halten wir die Ausgangssperre für verfassungswidrig. Ihre Geeignetheit Infektionen zu verhindern, ist nicht belegbar“, erklärt Borges weiter. Die wichtige Aufgabe der Pandemiebekämpfung sei eben kein Blanko-Check.
Nicht nur juristisch, sondern auch politisch finden die Liberalen die Ausgangssperre zutiefst falsch. „Der Verband der Aerosolforscher hat ausdrücklich von der Ausgangssperre abgeraten, da sie keine Infektionen verhindert. Dass die Bundesregierung trotzdem auf ihr behaart, ist ein alarmierendes Signal“, betonen die drei Moerser FDP-Mitglieder.
Unter den weiteren Klägern befinden sich mehrere niederrheinische Freidemokraten, unter anderem auch drei Landtagsabgeordnete.